Swedish Board of Agriculture
Animals
Import
Dogs, cats and ferrets
Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen
Nach der Grundimpfung müssen Sie 21 Tage warten, bevor Sie mit dem Tier reisen können. Beispiel: Impfung am 1. Januar = Reisen ist ab dem 22 Januar möglich.
Eine Auffrischung der Impfung wird entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers durchgeführt. Das letzte Gültigkeitsdatum der Impfung wird vom Tierarzt im Heimtierausweis (siehe unten) notiert. Wenn eine auffrischende Impfung innerhalb des gültigen Zeitraums vorgenommen wird, wird keine 21-tägige Wartezeit benötigt. Wenn hingegen die Auffrischimpfung zu spät erfolgt, gilt diese als neue Grundimpfung, mit einer Wartezeit von 21 Tagen zwischen Impfung und Antritt der Reise.
Im Pass sind durchgeführte Behandlungen vom Tierarzt zu notieren. Bevor neue Angaben zur Behandlung eingetragen werden, ist die Identität des Tieres vom Tierarzt zu kontrollieren, so dass die Nummer des Microchips oder der Tätowierung mit der im Pass übereinstimmt. Dadurch bekommen Sie auch eine Bestätigung darüber, dass die Kennzeichnung noch lesbar ist.
Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat sind nicht Mitgliedsländer der EU, haben sich aber an die Regelungen der EU angepasst und haben eigene Pässe die in der EU gültig sind. Tiere aus diesen Ländern reisen innerhalb der EU mit den gleichen Bedingungen wie Tiere aus EU-Ländern. Unter Umständen kann es jedoch schwer sein einen entsprechenden Pass in diesen Ländern für dort erworbene Tiere zu bekommen. In diesem Fall verwenden Sie die tierärztliche Bescheinigung, die für die Einfuhr von Tieren aus Ländern außerhalb der EU benötigt wird. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf um das Formular zugeschickt zu bekommen.
Die Bescheinigung wird von einem offiziellen Tierarzt (official veterinarian) ausgefüllt. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit einem offiziellen Tierarzt einen Tag vor der Abreise, sowohl für die Untersuchung, als auch für das Ausstellen der Bescheinigung. Die Bescheinigung muss auf allen Seiten mit einem runden Exportstempel versehen sein.
Wenn Sie mit vielen Haustieren reisen, kann sich die Anzahl der Tiere auf mehrere Personen verteilen. Maximal darf eine Person fünf Tiere mitführen, um nicht als Gruppe eingestuft zu werden. Wenn Sie zum Beispiel acht Tiere in einem Auto transportieren, muss in diesem Fall eine Person zusätzlich dort mitfahren. Wenn Sie in mehreren Autos reisen, müssen die Tiere so auf die Autos verteilt werden, dass nicht mehr als fünf Tiere pro Person im Auto mitfahren. Beachte Sie, dass diese Regelung nicht gilt, wenn die Tiere zum Verkauf bestimmt sind (Handelstiere).
Neben dem Pass benötigen Sie auch eine besondere Handelsbescheinigung, das Formular E9.162, das Sie in English über den Link in der rechten Spalte bestellen können. Die Bescheinigung wird von einem offiziellen Tierarzt (official veterinarian) ausgefüllt. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit einem offiziellen Tierarzt einen Tag vor der Abreise, sowohl für die Untersuchung, als auch für das Ausstellen der Bescheinigung. Sie muss auf allen Seiten mit einem runden Exportstempel versehen sein und gilt 10 Tage lang. Sie haben also 10 Tage Zeit die Tiere durch die EU zu ihrem Ziel zu transportieren.
(Tullverket) finden Sie mehr Information darüber wie Sie die Einfuhr melden. Listen über Länder (in Englisch)
(in Englisch)