Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und Ländern mit EU-Bedingungen

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Die Regeln für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen sind die gleichen für alle EU-Länder. Die EU-Regeln gelten auch für Tiere aus Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Schweiz und dem Vatikanstaat. Listen über Länder finden Sie unter dem Link in der rechten Spalte.
 
Haben Sie einen festen Wohnsitz in Schweden und wollen Hundewelpen, Katzenjunge oder Frettchenwelpen, die jünger als 3 Monate sind, nach Schweden bringen, finden Sie mehr Information in Englisch in der rechten Spalte.

Die Tiere müssen mit Mikrochip gekennzeichnet sein


Hunde, Katzen und Frettchen, die in die EU oder innerhalb der EU reisen, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Beachten Sie, dass ein eigener Scanner mitgeführt werden muss, wenn der Chip nicht dem ISO-Standard entspricht. Ein Tier, das eine leserliche Tätowierung hat, die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurde, und einen Pass (siehe unten) hat aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht, benötigt jedoch keinen Chip.

Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein


Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft werden. Die Grundimpfung kann bei einem mit Chip gekennzeichneten Tier durchgeführt werden, das mindestens 3 Monate (90 Tage) alt ist. Eine Impfung, die bei einem Tier ausgeführt wurde, das jünger als 3 Monate ist, ist für die Reise ungültig. In diesem Fall muss die Impfung gegen Tollwut wiederholt werden wenn das Tier mindestens 3 Monate alt ist.

Nach der Grundimpfung müssen Sie 21 Tage warten, bevor Sie mit dem Tier reisen können. Beispiel: Impfung am 1. Januar = Reisen ist ab dem 22 Januar möglich.
Eine Auffrischung der Impfung wird entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers durchgeführt. Das letzte Gültigkeitsdatum der Impfung wird vom Tierarzt im Heimtierausweis (siehe unten) notiert. Wenn eine auffrischende Impfung innerhalb des gültigen Zeitraums vorgenommen wird, wird keine 21-tägige Wartezeit benötigt. Wenn hingegen die Auffrischimpfung zu spät erfolgt, gilt diese als neue Grundimpfung, mit einer Wartezeit von 21 Tagen zwischen Impfung und Antritt der Reise.

Die Tiere müssen einen Pass haben


Tiere, die zwischen EU-Länder reisen, benötigen einen Pass, den Heimtierpass. Er wird von Ihrem Tierarzt ausgestellt. Der Pass ist ein Wertgegenstand. Bei Verlust ist er durch einen neuen zu ersetzen. Es ist nicht erlaubt, selbst Angaben über das Tier in den Pass einzutragen, Sie können jedoch eine Adressänderung oder die Eintragung eines neuen Eigentümers selber vornehmen.

Im Pass sind durchgeführte Behandlungen vom Tierarzt zu notieren. Bevor neue Angaben zur Behandlung eingetragen werden, ist die Identität des Tieres vom Tierarzt zu kontrollieren, so dass die Nummer des Microchips oder der Tätowierung mit der im Pass übereinstimmt. Dadurch bekommen Sie auch eine Bestätigung darüber, dass die Kennzeichnung noch lesbar ist.

Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat sind nicht Mitgliedsländer der EU, haben sich aber an die Regelungen der EU angepasst und haben eigene Pässe die in der EU gültig sind. Tiere aus diesen Ländern reisen innerhalb der EU mit den gleichen Bedingungen wie Tiere aus EU-Ländern. Unter Umständen kann es jedoch schwer sein einen entsprechenden Pass in diesen Ländern für dort erworbene Tiere zu bekommen. In diesem Fall verwenden Sie die tierärztliche Bescheinigung, die für die Einfuhr von Tieren aus Ländern außerhalb der EU benötigt wird. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf um das Formular zugeschickt zu bekommen.

Untersuchung und Bescheinigung für sechs oder mehr Haustiere


Hunde und Katzen, die als Haustiere in einer Gruppe von sechs oder mehr reisen, müssen von einem Tierarzt innerhalb 24 Stunden vor Abreise untersucht werden. Der Tierarzt notiert dies im Pass der Tiere. Dies gilt ungeachtet der Art der Tiere, so zum Beispiel bei drei Hunden und drei Katzen, die zusammen reisen.
 
Neben dem Pass benötigen Sie auch eine besondere Gruppenbescheinigung, das Formular E9.162, das Sie in Englisch über den Link in der rechten Spalte bestellen können. Dieses Formular ist das Gleiche wie das für Handelstiere. Für Haustiere in einer Gruppe hat die Bescheinigung jedoch eine längere Geltungsdauer als für Handelstiere. Sie gilt vier Monate oder bis eines der Tiere wiedert gegen Tollwut geimpft werden muss. Falls für eines der Tiere eine Auffrischung der Impfung innerhalb dieser vier Monate fälig ist, benötigen Sie also auch eine neue Bescheinigung um weiterhin mit den Tieren reisen zu können.

Die Bescheinigung wird von einem offiziellen Tierarzt (official veterinarian) ausgefüllt. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit einem offiziellen Tierarzt einen Tag vor der Abreise, sowohl für die Untersuchung, als auch für das Ausstellen der Bescheinigung. Die Bescheinigung muss auf allen Seiten mit einem runden Exportstempel versehen sein.

Wenn Sie mit vielen Haustieren reisen, kann sich die Anzahl der Tiere auf mehrere Personen verteilen. Maximal darf eine Person fünf Tiere mitführen, um nicht als Gruppe eingestuft zu werden. Wenn Sie zum Beispiel acht Tiere in einem Auto transportieren, muss in diesem Fall eine Person zusätzlich dort mitfahren. Wenn Sie in mehreren Autos reisen, müssen die Tiere so auf die Autos verteilt werden, dass nicht mehr als fünf Tiere pro Person im Auto mitfahren. Beachte Sie, dass diese Regelung nicht gilt, wenn die Tiere zum Verkauf bestimmt sind (Handelstiere).

Untersuchung und Bescheinigung für Handelstiere


Als Handelstiere werden Tiere bezeichnet, die nach der Einfuhr nach Schweden verkauft werden oder den Besitzer wechseln sollen und Tiere, die alleine als Frachtgut reisen. Handelstiere müssen innerhalb 24 Stunden vor der Abreise nach Schweden von einem Tierarzt untersucht werden. Der Tierarzt notiert dies im Pass der Tiere.

Neben dem Pass benötigen Sie auch eine besondere Handelsbescheinigung, das Formular E9.162, das Sie in English über den Link in der rechten Spalte bestellen können. Die Bescheinigung wird von einem offiziellen Tierarzt (official veterinarian) ausgefüllt. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit einem offiziellen Tierarzt einen Tag vor der Abreise, sowohl für die Untersuchung, als auch für das Ausstellen der Bescheinigung. Sie muss auf allen Seiten mit einem runden Exportstempel versehen sein und gilt 10 Tage lang. Sie haben also 10 Tage Zeit die Tiere durch die EU zu ihrem Ziel zu transportieren.

Sie müssen die Einfuhr beim Zoll melden


Die Einfuhr aller Tiere muss beim Grenzübertritt beim schwedischen Zoll gemeldet werden. Auf der Internetseite des schwedischen Zollamtesexternal link (Tullverket) finden Sie mehr Information darüber wie Sie die Einfuhr melden.

Hunde in Schweden müssen registriert sein


Alle Hunde die mehr als 6 Monate in Schweden bleiben sollen, müssen im Zentralen Hundregister anmeldet werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundendienst für weitere Information auf.
Last updated: 2013-02-18